Darum starten wir jede Begleitung mit einem offenen Gespräch vor Ort. Gemeinsam entwickeln wir eine individuelle Pflegeplanung, die Sicherheit gibt und Ihre Bedürfnisse in den Mittelpunkt stellt.
Ein persönlicher Pflegeplan wird erstellt, regelmässig überprüft und flexibel angepasst – damit er zu Ihren Lebensumständen, Wünschen und Ihrem Gesundheitszustand passt.So entsteht eine Betreuung, die professionell, menschlich nah und verlässlich ist.
Jeder Mensch ist einzigartig – mit eigenen Lebensgeschichten, Bedürfnissen, Fähigkeiten und Vorstellungen von Lebensqualität.
Darum erarbeiten wir gemeinsam mit Ihnen, welche Pflege wirklich gebraucht und gewünscht wird.
Die Bedarfsabklärung durch eine erfahrene Pflegefachperson ist dabei entscheidend –
Unser Ablauf der Bedarfsabklärung ist ein partnerschaftliches Gespräch, das ganz ohne Druck in Ihrer vertrauten Umgebung stattfindet.
Eine unserer erfahrenen Pflegefachpersonen kommt zu Ihnen nach Hause, um Ihre Situation ganzheitlich zu verstehen.
Im Mittelpunkt stehen dabei immer Sie, Ihre Ziele und Ihre Ressourcen.
Gerne beziehen wir auf Ihren Wunsch auch Ihre Angehörigen mit ein.
Zur Qualitätssicherung nutzen wir anerkannte Instrumente wie InterRAI.
Ein guter Plan ist der Beginn jeder erfolgreichen Pflege. Lassen Sie uns gemeinsam diesen ersten, wichtigen Schritt gehen.
Kontaktieren Sie uns jetzt, um einen Termin für eine persönliche und unverbindliche Bedarfsabklärung zu vereinbaren.
Bedarfsabklärung wird immer von einer unserer diplomierten Pflegefachpersonen mit entsprechender Erfahrung und Zusatzqualifikation durchgeführt. Dies garantiert eine professionelle und umfassende Einschätzung Ihrer Situation.
Antwort: Nein, Sie müssen nichts vorbereiten. Wichtig ist, dass Sie (und ggf. Ihre Angehörigen) anwesend sind und offen über Ihre Wünsche, Bedürfnisse und die aktuelle Situation sprechen. Vorhandene Arztberichte können hilfreich sein.
Antwort: Nein. Die erste Abklärung ist die Basis. Der Pflegebedarf wird jedoch in regelmässigen Abständen oder bei einer Veränderung Ihrer gesundheitlichen Situation neu beurteilt, um die Pflegeplanung immer optimal anzupassen.
Pflegeleistungen wie Grundpflege, Behandlungspflege und Bedarfsabklärung werden bei ärztlicher Verordnung von der Grundversicherung übernommen – abzüglich eines gesetzlich geregelten Eigenanteils.
Hauswirtschaftliche Leistungen wie Reinigung oder Einkaufen gelten nicht als kassenpflichtig und müssen privat oder über eine Zusatzversicherung finanziert werden.