Die finanzielle Seite der Grundpflege ist in der Schweiz klar geregelt.
Bei Vorliegen einer ärztlichen Verordnung und einer entsprechenden Bedarfsabklärung ist die Grundpflege eine Pflichtleistung.
Das bedeutet:
- Ihre Krankenkasse übernimmt die Kosten für diese Pflegeleistungen im Rahmen der obligatorischen Grundversicherung (gemäss KLV).
- Wir beraten Sie gerne transparent zu allen Details der Finanzierung.