CHF 76.90/h
Die Planung von Pflege für sich selbst oder einen Angehörigen wirft viele Fragen auf, besonders bei der Finanzierung.
Damit Sie fundierte Entscheidungen treffen können, geben wir Ihnen in diesem Artikel eine klare und verständliche Aufschlüsselung der Kosten für Spitex-Leistungen.
Der wichtigste Punkt vorweg: Ein Grossteil der pflegerischen Spitex-Leistungen sind kassenpflichtige Leistungen, die bei einer ärztlich verordneten Notwendigkeit von Ihrer obligatorischen Grundversicherung bezahlt werden.
Neben der Pflege bieten wir auch praktische Unterstützung im Alltag an. Die Kosten für diese hauswirtschaftlichen Leistungen (z.B. Wohnungsreinigung, Einkaufen, Wäscheservice oder Begleitung) werden nicht von der Grundversicherung übernommen.
Wir verrechnen dafür einen transparenten Tarif pro Stunde.
Viele Klienten finanzieren diese wertvolle Haushaltshilfe über eine private Zusatzversicherung.
Als privater Spitex-Anbieter beraten wir Sie gerne, ob Ihre Versicherung einen Teil der Kosten deckt.
Für alle pflegerischen Leistungen, die von der Krankenkasse bezahlt werden sollen, ist eine ärztliche Verordnung zwingend notwendig. Für rein hauswirtschaftliche Leistungen, die Sie privat bezahlen, benötigen Sie keine Verordnung.
Der Selbstbehalt (in der Regel 10 % bis maximal CHF 700 pro Jahr) bezieht sich auf sämtliche Gesundheitskosten, die über die obligatorische Krankenversicherung abgerechnet werden.
Die Patientenbeteiligung ist ein zusätzlicher fixer Beitrag, der spezifisch für Spitex-Pflegeleistungen erhoben und kantonal festgelegt wird. Im Kanton Zürich beträgt dieser Beitrag aktuell CHF 7.65 pro Tag. In anderen Kantonen liegt er – je nach Regelung – bei bis zu CHF 15.35 pro Tag.
Von der Patientenbeteiligung ausgenommen sind Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre sowie Leistungen, die zulasten der Invalidenversicherung (IV), der Militärversicherung (MV) oder der Unfallversicherung (UV) erbracht werden.
In Zürich CHF 7.65 pro Tag. In anderen Kantonen liegt sie je nach Regelung bei maximal CHF 15.35 pro Tag.