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Überblick Tarife & Finanzierung

Gut informiert entscheiden

Die Planung von Pflege für sich selbst oder einen Angehörigen wirft viele Fragen auf, besonders bei der Finanzierung.

Damit Sie fundierte Entscheidungen treffen können, geben wir Ihnen in diesem Artikel eine klare und verständliche Aufschlüsselung der Kosten für Spitex-Leistungen.

Der wichtigste Punkt vorweg: Ein Grossteil der pflegerischen Spitex-Leistungen sind kassenpflichtige Leistungen, die bei einer ärztlich verordneten Notwendigkeit von Ihrer obligatorischen Grundversicherung bezahlt werden.

Unterteilung in drei Kernbereiche

Bedarfsabklärung & Beratung

Bedarfsabklärung & Beratung

Die professionelle Einschätzung Ihres Pflegebedarfs und die gemeinsame Planung der notwendigen Massnahmen.

Grundpflege:

Grundpflege:

Unterstützung bei alltäglichen Verrichtungen wie Körperpflege, An- und Auskleiden, Aufstehen und Zubettgehen.

Behandlungspflege:

Behandlungspflege:

Medizinische Handlungen, die von diplomierten Pflegefachpersonen ausgeführt werden, wie Wundversorgung, Medikamentengabe oder Blutzuckermessungen.

Die Tarife unserer Spitex Leistungen

Hauswirtschaftliche Leistungen:
Tarife und Finanzierungsoptionen

Neben der Pflege bieten wir auch praktische Unterstützung im Alltag an. Die Kosten für diese hauswirtschaftlichen Leistungen (z.B. Wohnungsreinigung, Einkaufen, Wäscheservice oder Begleitung) werden nicht von der Grundversicherung übernommen.
Wir verrechnen dafür einen transparenten Tarif pro Stunde.

Viele Klienten finanzieren diese wertvolle Haushaltshilfe über eine private Zusatzversicherung.

Als privater Spitex-Anbieter beraten wir Sie gerne, ob Ihre Versicherung einen Teil der Kosten deckt.

Rechnungsstellung & Abrechnung

  • Die Pflegeleistungen werden bei ärztlicher Verordnung direkt mit Ihrer Krankenkasse abgerechnet.
  • Für alle weiteren Leistungen (z. B. hauswirtschaftliche Unterstützung oder nicht kassenpflichtige Einsätze) erhalten Sie von uns eine monatliche Rechnung.
  • Die Zahlungsfrist beträgt 10 Tage.
Rechnungsstellung & Abrechnung

Gut zu wissen

  • Viele unserer Leistungen sind steuerlich abzugsfähig. Bewahren Sie deshalb die entsprechenden Belege sorgfältig für Ihre Steuererklärung auf.
  • Falls Sie Fragen zu den Abzugsmöglichkeiten oder zur Handhabung Ihrer Dokumente haben, unterstützen wir Sie jederzeit mit zusätzlichen Informationen.
Gut zu wissen

Häufig gestellte Fragen

Rund-um-die-Uhr-Betreuung in den eigenen vier Wänden – für mehr Sicherheit, Entlastung und Lebensqualität im vertrauten Zuhause.

1
Benötige ich für die Spitex immer eine ärztliche Verordnung?

Für alle pflegerischen Leistungen, die von der Krankenkasse bezahlt werden sollen, ist eine ärztliche Verordnung zwingend notwendig. Für rein hauswirtschaftliche Leistungen, die Sie privat bezahlen, benötigen Sie keine Verordnung.

2
Was ist der Unterschied zwischen der Patientenbeteiligung und dem Selbstbehalt?

Der Selbstbehalt (in der Regel 10 % bis maximal CHF 700 pro Jahr) bezieht sich auf sämtliche Gesundheitskosten, die über die obligatorische Krankenversicherung abgerechnet werden.

Die Patientenbeteiligung ist ein zusätzlicher fixer Beitrag, der spezifisch für Spitex-Pflegeleistungen erhoben und kantonal festgelegt wird. Im Kanton Zürich beträgt dieser Beitrag aktuell CHF 7.65 pro Tag. In anderen Kantonen liegt er – je nach Regelung – bei bis zu CHF 15.35 pro Tag.

Von der Patientenbeteiligung ausgenommen sind Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre sowie Leistungen, die zulasten der Invalidenversicherung (IV), der Militärversicherung (MV) oder der Unfallversicherung (UV) erbracht werden.

3
Kann ich die Spitex-Kosten von den Steuern absetzen?

In Zürich CHF 7.65 pro Tag. In anderen Kantonen liegt sie je nach Regelung bei maximal CHF 15.35 pro Tag.

 

Weitere Leistungen

Bedarfsabklärung & Pflegeplanung

Grundpflege: Unterstützung bei Körperpflege, Ernährung, Mobilität

Behandlungspflege –
Damit Zuhause Ort der Genesung bleibt

Pflege bei Demenz –
In vertrauter Umgebung zu Hause

Haushaltsunterstützung im Raum Zürich

Ganzheitliche Pflege zuhause: Ihre spezialisierte Spitex

24-Stunden-Betreuung

Zusammenarbeit mit Angehörigen und externen Stellen

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