Die Rahmenbedingungen für die Behandlungspflege sind in der Schweiz klar geregelt.
- Die wichtigste Voraussetzung ist eine ärztliche Verordnung. Liegt diese vor, ist die Behandlungspflege eine Pflichtleistung der obligatorischen Grundversicherung.
- Die Kostenübernahme durch die Krankenkasse (gemäss KVG) ist somit schweizweit sichergestellt (exklusive Ihrer Franchise und Ihres Selbstbehalts).